Mittwoch, 4. April 2018

Gleich lange Spiesse beim Geldspielgesetz – Piratenpartei legt Beschwerde gegen Behördenpropaganda ein

Die Piratenpartei Schweiz, die Piratenpartei Zentralschweiz und der Pirat Stefan Thöni haben gegen die Interventionen der Konferenz der Kantonsregierungen und der öffentlich-rechtlichen Swisslos in den Abstimmungkampf um das Geldspielgesetz Beschwerde beim Zuger Regierungsrat eingelegt. Bereits in der Vergangenheit haben die Kantonsregierungen immer wieder unzulässigerweise in nationale Abstimungskämpfe interveniert, obschon das Bundesgericht anlässlich der Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz klar gemacht hatte, dass eine solche Intervention nur von Kantonen zulässig ist, die von einer Bundesvorlage besonders betroffen sind und auch dann nur in einer sachlichen Art und Weise. Beides ist beim Geldspielgesetz offensichtlich nicht der Fall. Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz sagt dazu: «Es kann nicht sein, dass die Kantonsregierungen immer stärker in Abstimmungskämpfe eingreifen und dabei nicht nur ihre Medienpräsenz nutzen, sondern auch noch auf vom Steuerzahler finanzierte Plattformen und Kommunikationsexperten zurückgreifen. Die Kantone und Städte müssen in Abstimmungskämpfen neutral sein und höchstens die Auswirkungen der Vorlage erklären, wenn sie beispielsweise von einem Infrastrukturprojekt speziell betroffen sind.» Swisslos, eine spezialgesetzliche Genossenschaft der deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin engagiert sich an vorderster Front im Komitee für das Geldspielgesetz. Es besteht ausserdem der Verdacht, dass gemeinnützige Gelder via Sport-Toto-Gesellschaft für den Abstimmungskampf abgezweigt wurden. Die Piratenpartei fodert von Swisslos und der Sport-Toto-Gesellschaft volle Transparenz über die Finanzierung der Kampagne für das Geldspielgesetz und hat die Behörden aufgefordert, die Vorlage der entsprechenden Dokumente zu verlangen.

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