Freitag, 15. Juni 2018

Uploadfilter und LinkTax – am 20. Juni im EP

Die Europäische Union diskutiert derzeit über einen Vorschlag zur Urheberrechtsreform, der die Nutzung des Internets für EU-Bürger und damit auch für Schweizer Bürger stark einschränken wird: Besondere Beachtung verdienen hier die Artikel 11 (Leistungsschutzrechts (LSR) für Presseverleger) und der Artikel 13 (verpflichtende Einführung von Uploadfiltern) aus der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Viele Fachleute befürchten, dass diese Filter unzuverlässig arbeiten und missbraucht werden könnten. Dies stellt eine große Gefahr für normalerweise frei zugängliche Informationen dar, wie zum Beispiel Wikipedia. Internetseiten wären künftig gezwungen, Lizenzkosten zu tragen. Gerade am Beispiel Wikipedia, würden diese Kosten horrend ausfallen. Genauso werden aber auch Schweizer Webseiten, respektive Unternehmen betroffen sein. Artikel 11 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt verlangt, dass im Rahmen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger auch für kleinste Beiträge, Zitate oder auch Vorschauen auf Artikel auf sämtlichen Arten von Internetplattformen Lizenzabgaben fällig werden #LinkTax. Dies betrifft beispielsweise Suchmaschinen, wissenschaftliche Seiten, Fachforen, Newsseiten, Verlinkungen sowie Zitate auf Facebook oder Twitter oder in Nachrichten-Apps. Mit dieser Regelung sollen für die Verleger neue Einnahmequellen geschaffen werden. Ein sehr ähnliches Vorhaben ist auf nationaler Ebene in Deutschland bereits kläglich gescheitert. Das Leistungsschutzrecht – ein Zombie-Gesetz aus Deutschland wird bald in ganz Europa Realität Artikel 13 verlangt in der Praxis, dass fast alle Internetplattformen alle Inhalte filtern, die von den Nutzer/innen online gestellt werden. Dadurch wird die freie Meinungsäußerung übermäßig eingeschränkt, bevor überhaupt davon Gebrauch gemacht werden kann. Entscheidung über die Zensur von Inhalten wird fehleranfälligen und überempfindlichen Algorithmen (die so programmiert sind, dass sie „auf Nummer sicher gehen“ und alles löschen, was im Zweifel ein Risiko für die Plattform darstellt) überlassen. Am 20. Juni wird über diese Reform im Europäischen Parlament abgestimmt Wie du noch bis 20. Juni Zensurmaschinen und das EU-Leistungsschutzrecht aufhalten kannst Hier gehts zur Kampagnen Seite Hier gehts zur Online Petition Jorgo Ananiadis, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz dazu: „Einige Medienkonzerne mit grossem Einfluss wollen mit diesem unsinnigen Gesetz ihren privaten Goldesel zum Leben erwecken. Sie verkennen dabei, dass ein solch massives Lobbying der Demokratie nachhaltig schadet und ein solches System von Urheberrechtskontrolle und Abgaben im Internet innert kürzester Zeit zu Rohrkrepierer würde. Mit solchen Gesetzen sind Wikipedia, private Blogs, Spontanität für Kunst und Kultur gefährdet ebenso wie die wirtschaftliche Zukunft für zahlreiche Unternehmen und Medienkonzerne. Dafür würde einem Heer von Juristen und Abmahnanwälten die Zukunft gesichert.“

Geldspielverordnung – Die Piraten nehmen Stellung

Die Piratenpartei ist hat heute ihre Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen zum Geldspielgesetz [1] eingereicht. Sie bemängelt weiterhin insbesondere die Umsetzung der geplanten Netzsperren sowie die ungenügende Umsetzung der Suchtproblematik. Jorgo Ananiadis, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz, empört sich ausserdem über die Fristen und das Einladungsverfahren des EJPD: „Das Geldspielgesetz wurde erst am Sonntag von der Bevölkerung angenommen und nur 5 Tage später läuft die Frist zur Vernehmlassung der Verordnungen ab. Dieser Zeitdruck wiederspiegelt einmal mehr den massiven Einfluss der Casino-Lobby auf die Bundespolitik, denn für dieses stürmische Vorgehen seitens Departement gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bei anderslautendem Abstimmungsresultat wären durch den Bundesrat mehrere hundert Arbeitsstunden in den Sand gesetzt worden.“ Bezüglich den Netzsperren fordert die Piratenpartei eine klarere Formulierung bezüglich DNS-Sperren und mehr Transparenz zu den tatsächlichen Kosten der Zensurinfrastruktur. ([1] Seiten 3-5) Bezüglich der Suchtproblematik werden strengere Anforderungen an Werbung, Gratisspielguthaben und die Sozialkonzepte beantragt. ([1]) Seiten 5-7) Nachdem sich die Piratenpartei bereits seit 2014 bei der Vernehmlassung zum Geldspielgesetz und den parlamentarischen Debatten wiederholt dediziert geäussert hat, wurde sie vom EJPD diesmal nicht einmal zur Vernehmlassung eingeladen! Dennoch machen die Piraten vom Recht Gebrauch und reichten heute die Vernehmlassungsantwort ein. [1] Die vollständige Vernehmlassungsantwort der Piratenpartei Schweiz findet sich hier:https://ift.tt/2JWFsrq